ARAGON Seniorenzentren | Hinweisgeberschutzgesetz

Die Aragon Unternehmensgruppe GmbH hat für Ihre Einrichtungen zum Hinweisgeberschutzgesetz ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle für alle zum Unternehmensverbund zugehörigen Unternehmen eingerichtet.

Hier können Beschäftigte, Geschäftspartner oder andere Personen, die im Zusammenhang oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, Verstöße melden, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.

Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt.

Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei der vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldung von unrichtigen Informationen.

Meldungen im Sinne dieser Richtlinien können gem. §2 HinSchG die im Folgenden genannten Bereiche umfassen, sind aber nicht auf diese begrenzt:

  1. Straftatbestände (z.B. Betrug, Korruption usw.)
  2. Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
  3. Machtmissbrauch inkl. Sexueller Übergriffe
  4. Bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.a.: Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zum Umweltschutz, Datenschutz, Medizinproduktesicherheit.

Wenn Sie als Mitarbeiter*in einen Hinweis abgeben wollen, können Sie dies an die Interne Meldestelle der Aragon Unternehmensgruppe GmbH oder an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz melden.

Kontaktdaten der internen Meldestelle der ARAGON Unternehmensgruppe GmbH

Online:

Sie können jederzeit an personal@aragongruppe.de einen Hinweis abgeben.

Persönlich/Telefonisch:

Sie können unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer +49 (0) 89 2441 2645 0 erreichen und auch gern eine Sprachnachricht hinterlassen.

Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.

Kontaktdaten der externen Meldestelle für die Branche Pflege

Kontakt: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn
Telefonisch: 0228/99 410-6644 oder online (www.bundesjustizamt.de)
Servicezeit: Montag – Donnerstag von 9 Uhr – 15 Uhr
Freitag von 9 Uhr – 13 Uhr (außer gesetzliche Feiertage)