Die Aragon Unternehmensgruppe GmbH hat für Ihre Einrichtungen zum Hinweisgeberschutzgesetz ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle für alle zum Unternehmensverbund zugehörigen Unternehmen eingerichtet.
Hier können Beschäftigte, Geschäftspartner oder andere Personen, die im Zusammenhang oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, Verstöße melden, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt.
Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei der vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldung von unrichtigen Informationen.
Meldungen im Sinne dieser Richtlinien können gem. §2 HinSchG die im Folgenden genannten Bereiche umfassen, sind aber nicht auf diese begrenzt:
Wenn Sie als Mitarbeiter*in einen Hinweis abgeben wollen, können Sie dies an die Interne Meldestelle der Aragon Unternehmensgruppe GmbH oder an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz melden.
Online:
Sie können jederzeit an personal@aragongruppe.de einen Hinweis abgeben.
Persönlich/Telefonisch:
Sie können unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer +49 (0) 89 2441 2645 0 erreichen und auch gern eine Sprachnachricht hinterlassen.
Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.